Frage |
Antwort |
|||
Wann beginnt das Projekt "Begleitendes Fahren" in Hessen? | Das "Begleitende Fahren" beginnt in Hessen am 01.10.2006 | |||
Wie alt muss ich sein? | Das Mindestalter beträgt 17 Jahre. | |||
Welche Fahrzeuge darf ich mit dieser Klasse fahren? |
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit
einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als
acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, wenn diese eine zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg haben oder Anhänger über 750 kg, sofern die Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt. Du darfst bis zum Erreichen Deines achtzehnten Lebensjahres nur in Begleitung eines erfahrenen Kraftfahrers fahren, dieser muss mindestens dreißig Jahre alt sein, muss die Fahrerlaubnis der Klasse B ununterbrochen seit fünf Jahren besitzen und darf nicht mehr als ein Punkt im Verkehrszentralregister (Flensburg) haben. Der / die Begleiter müssen bei Antragstellung benannt werden, da sie in die Prüfbescheinigung eingetragen werden. Diese Prüfbescheinigung gilt nur in der Bundesrepublik Deutschland und muss bis spätestens drei Monate nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres gegen den "Kartenführerschein" eingetauscht werden. Nach Tausch der Prüfbescheinigung gegen den "Kartenführerschein" gelten alle Bestimmungen der Klasse B ab achtzehn Jahre, mit Vollendung des achtzehnten Lebensjahres ist eine Begleitung nicht mehr erforderlich. Die Ausbildung kann klassisch auf unserem PKW mit Schaltung durchgeführt werden, Klasse B Die Ausbildung kann auf
unserem PKW mit Automatik durchgeführt werden, während der Ausbildung finden
10 Fahrstunden und eine Prüfung von 15 Minuten auf unserem PKW mit Schaltung
statt, Klasse B197 Die Ausbildung kann
komplett auf unserem PKW mit Automatik durchgeführt werden, Klasse B78 |
|||
Benötige ich eine Fahrerlaubnis im Vorbesitz? | Nein, ein Vorbesitz ist nicht erforderlich. | |||
Ist die Fahrerlaubnis befristet? |
Ja, die Dauer der Gültigkeit dieser
Fahrerlaubnis ist ab Erteilungsdatum auf 15 Jahre befristet und muss vor Ablauf verlängert werden. Die Fahrerlaubnis wird auf Probe erteilt, die Probezeit beträgt zwei Jahre und verlängert sich auf insgesamt vier Jahre, falls es in den ersten zwei Jahren zu einer entsprechenden Auffälligkeit kommt. Sofern Du schon eine Fahrerlaubnis, außer Klasse AM, M, S oder L, im Vorbesitz hast, läuft die Probezeit seit Erteilung dieser Fahrerlaubnis und ist, sofern es zu keiner Auffälligkeit gekommen ist, nach zwei Jahren beendet, ansonsten nach vier Jahren! |
|||
Welche Fahrerlaubnisklassen sind in der Fahrerlaubnis der Klasse B eingeschlossen? | In der Fahrerlaubnis der Klasse B sind die Klassen AM, L und die Mofa Prüfbescheinigung eingeschlossen. | |||
Wie viele Fahrstunden (Übungsstunden) muss ich absolvieren? | Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl an Übungsstunden vor, somit ist die Anzahl stark abhängig von Deinen individuellen Fähigkeiten und Vorkenntnissen. | |||
Wie viele Sonderfahrten (Pflichtstunden) sind vorgeschrieben? |
Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:
|
|||
Wie viele theoretische Unterrichte muss ich besuchen? |
Der theoretische Unterricht setzt sich zusammen aus:
Sofern Du schon eine Fahrerlaubnis im
Vorbesitz hast, werden Dir |
|||
Welche Unterlagen benötige ich zur Antragstellung? |
Zur Antragstellung benötigst Du folgende Unterlagen:
Diese Unterlagen werden erst für den "Führerscheinantrag" benötigt, Du musst sie am Tag der Anmeldung in unserer Fahrschule noch nicht mitbringen! |
|||