Frage |
Antwort |
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Wie alt muss ich sein? | Das Mindestalter beträgt 15 Jahre. | |||
Welche Fahrzeuge darf ich mit dieser Klasse fahren? |
Zweirädrige Kleinkrafträder
(Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km / h und nicht mehr als 50 ccm, bei Elektromotoren mit einer maximalen Nenndauerleistung von 4 kW).
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige
Leichtkraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als |
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Benötige ich eine Fahrerlaubnis im Vorbesitz? | Nein, ein Vorbesitz ist nicht erforderlich. | |||
Ist die Fahrerlaubnis befristet? |
Ja, die Dauer der Gültigkeit dieser
Fahrerlaubnis ist ab Erteilungsdatum auf 15 Jahre befristet und muss vor Ablauf verlängert werden. Die Fahrerlaubnis wird nicht auf Probe erteilt. |
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Welche Fahrerlaubnisklassen sind in der Fahrerlaubnis der Klasse AM eingeschlossen? | In der Fahrerlaubnis der Klasse AM ist nur die Mofa Prüfbescheinigung eingeschlossen. | |||
Wie viele Fahrstunden (Übungsstunden) muss ich absolvieren? | Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl an Übungsstunden vor, somit ist die Anzahl stark abhängig von Deinen individuellen Fähigkeiten und Vorkenntnissen. | |||
Wie viele Sonderfahrten (Pflichtstunden) sind vorgeschrieben? | Der Gesetzgeber schreibt keine Sonderfahrten vor. | |||
Wie viele theoretische Unterrichte muss ich besuchen? |
Der theoretische
Unterricht setzt sich zusammen aus:
Sofern Du schon eine Fahrerlaubnis im
Vorbesitz hast, werden Dir |
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Welche Unterlagen benötige ich zur Antragstellung? |
Zur Antragstellung benötigst Du folgende Unterlagen:
Diese Unterlagen werden erst für den "Führerscheinantrag" benötigt, Du musst sie am Tag der Anmeldung in unserer Fahrschule noch nicht mitbringen! |
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