Frage

 

Antwort

 
         
         
  Wie alt muss ich sein?   Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.  
         
         
  Welche Fahrzeuge darf ich mit dieser Klasse fahren?   Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km / h beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Leistung / Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW / kg.

Diese Beschränkung kann durch eine Aufstiegsprüfung auf die Klasse A erweitert werden.

 
         
         
  Benötige ich eine Fahrerlaubnis im Vorbesitz?   Nein, ein Vorbesitz ist nicht erforderlich.  
         
         
  Ist die Fahrerlaubnis befristet?   Ja, die Dauer der Gültigkeit dieser Fahrerlaubnis ist ab Erteilungsdatum
auf 15 Jahre befristet und muss vor Ablauf verlängert werden.

Die Fahrerlaubnis wird auf Probe erteilt, die Probezeit beträgt zwei Jahre und verlängert sich auf insgesamt vier Jahre, falls es in den ersten zwei Jahren zu einer entsprechenden Auffälligkeit kommt.

Sofern Du schon eine Fahrerlaubnis, außer Klasse AM, M, S oder L, im Vorbesitz hast, läuft die Probezeit seit Erteilung dieser Fahrerlaubnis und ist, sofern es zu keiner Auffälligkeit gekommen ist, nach zwei Jahren beendet, ansonsten nach vier Jahren!

 
         
         
  Welche Fahrerlaubnisklassen sind in der Fahrerlaubnis der Klasse A2 begrenzt eingeschlossen?   In der Fahrerlaubnis der Klasse A2 sind die Klassen A1, AM und die Mofa Prüfbescheinigung eingeschlossen.  
         
         
  Wie viele Fahrstunden (Übungsstunden) muss ich absolvieren?   Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl an Übungsstunden vor, somit ist die Anzahl stark abhängig von Deinen individuellen Fähigkeiten und Vorkenntnissen.  
         
         
  Wie viele Sonderfahrten (Pflichtstunden) sind vorgeschrieben?   Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:
  • fünf Überlandfahrten
  • vier Autobahnfahrten
  • drei Nachtfahrten.

Sofern Du schon die Klasse A1 im Vorbesitz hast,
schreibt der Gesetzgeber folgende Sonderfahrten vor:

  • drei Überlandfahrten
  • zwei Autobahnfahrten
  • eine Nachtfahrt

Sofern Du schon die Klasse A1 länger als 2 Jahre im Vorbesitz hast,
schreibt der Gesetzgeber keine Sonderfahrten vor (Aufstiegsprüfung).

 
         
         
  Wie viele theoretische Unterrichte muss ich besuchen?   Der theoretische Unterricht setzt sich zusammen aus:
  • zwölf Unterrichte à neunzig Minuten Grundstoff (Lektion 1 - 12)
  • vier Unterrichte à neunzig Minuten Zusatzstoff (Lektion ZUM1 + ZUM2
    + ZUM3 und ZUM4).

Sofern Du schon eine Fahrerlaubnis im Vorbesitz hast, werden Dir
sechs Unterrichte des Grundstoffs angerechnet. Bei einer Aufstiegsprüfung
von der Klasse A1 entfällt der theoretische Unterricht und die
theoretische Prüfung.

 
         
         
  Welche Unterlagen benötige ich zur Antragstellung?   Zur Antragstellung benötigst Du folgende Unterlagen:
  • zwei aktuelle Passbilder
  • einen Sehtest (nicht älter als ein Jahr)
  • eine Bescheinigung über die Teilnahme an dem Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort". (entfällt wenn Du von einer anderen Fahrerlaubnisklasse erweiterst!)
     

Diese Unterlagen werden erst für den "Führerscheinantrag" benötigt, Du musst sie am Tag der Anmeldung in unserer Fahrschule noch nicht mitbringen!